Beiträge zum Stichwort ‘Recht’
Abzocke per Brief – Subdomain für 99 Euro im Jahr bestellen?
Heute habe ich zum ersten mal einen Brief-SPAM bekommen, der sich direkt auf meine Weblog Domain bezieht. Wie viele Domainbesitzer habe auch ich heute einen Brief von der Websuche Search Technology GmbH & Co. KG aus Osnabrück bekommen. Auf den ersten Blick machte der Brief einen sehr professionellen Eindruck auf mich. Auf den zweiten Blick wurde die Masche zum Abzocken meines Geldes jedoch sichtbar.
In dem Brief der heute Mittag bei mir eingetroffen ist ging es um die so wörtlich “Rechtliche Klärung wegen terablog.co.de” also irgendwie um meine Domain. (weiterlesen …)
Bundestag billigt Internetsperren gegen Webseiten mit Inhalten von Kinderpornographie
Der Bundestag hat das umstrittene Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten beschlossen (18. Juni 2009). In letzter Minute war der Entwurf noch einmal entschärft worden. Gegner wollen den Kampf gegen die umstrittenen Sperren nun vor Gericht weiterführen.
Mit dem Gesetzt soll gegen Webseiten mit Inhalten von Kinderpornographie vorgegangen werden. Internetnutzer sollen in Deutschland künftig ein Stoppschild sehen, wenn sie eine gesperrte Seite anklicken. Strafrechtlich bleibt dies aber folgenlos. Die Liste der gesperrten Seiten wird vom Bundeskriminalamt geführt. Das BKA soll dann die Sperrliste den Providern übermitteln. Das Gesetz wird zunächst auf drei Jahre befristet.
Ob dieses Gesetz am Ende etwas bewirkt und ob die Sperren nicht leicht zu umgehen sind, das wird sich dann später zeigen.
Abmahnung wegen "Subscribe to Comments" WordPress Plugin
Wie ich gerade in Perun’s Weblog gelesen habe, hat Jan Tißler eine Abmahnung bekommen, da er auf seinem Weblog das WordPress Plugin “Subscribe to Comments” nutzte, das es einem Besucher bzw. Kommentator ermöglicht, die Kommentare eines Beitrages via E-Mail zu verfolgen.
Das Problem bei dem Plugin ist jedoch, dass es kein rechtssicheres Double-Opt-In-Verfahren beherrscht, also ein Verfahren mit dem zuerst eine Bestätigungsmail zur Identifizierung des Benutzers geschickt und dann durch die Bestätigung der Benutzer identifiziert wird. Wird dieses sogenannte Double-Opt-In-Verfahren nicht angewendet, kann Subscribe to Comments auch für fremde E-Mail Adressen aktiviert werden.
Die Kommentatoren können somit jede beliebige E-Mail in das entsprechende E-Mail Feld eintragen, um dann eine Benachrichtigung bei weiteren Einträgen zu aktivieren. Diese Adresse wird von Subscribe to Comments nicht überprüft. In einigen Fällen können die dann vom Plugin verschickten E-Mail-Benachrichtigungen als Spam gewertet werden. Dafür reicht es aus, dass das betreffende Blog gewerblich betrieben wird. Gewerblich kann man schon eingestuft werden, wenn man Adsense Werbung auf seinem Blog platziert hat.
Nun wird natürlich heiß diskutiert, ob es notwendig ist, das Plugin erst einmal zu deaktivieren, bis es vielleicht das Double-Opt-In-Verfahren beherrscht. Mehr zu dem Thema kannst du hier, hier oder hier nachlesen.
Die Alternative mit dem vielerorts zitierte CommentMailer24 Plugin scheint zur Zeit auch nicht empfehlenswert zu sein, da es angeblich mehrere gefährliche Sicherheitslücken aufweist. Auch das WordPress Magazin weist auf die Sicherheitslücken des oben genannte Plugin’s hin.
Subscribe to Comments wird in vielen deutschen Blogs eingesetzt, da WordPress eben keine eigene, integrierte Abo-Funktion für Kommentare zu einzelnen Artikeln hat. Ob nun wirklich eine Gefahr für hunderte deutsche Blogger besteht, wage ich zu bezweifeln. Jedoch stellt sich mir nun die Frage entweder auf das Plugin gänzlich zu verzichten oder eine Alternative zu suchen, die das Double-Opt-In-Verfahren kennt.
Mein Fazit
Ich habe das Plugin “Subscribe to Comments” erst einmal deaktiviert und werde die Entwicklung abwarten.
Als alternative Möglichkeit meine Kommentare zu beobachten könnt Ihr erst einmal den RSS-Feed für einzelne Artikel benutzen. Den entsprechenden Link findet Ihr immer am Ende eines Artikels.
Bundesweite Razzia gegen eBay-Hehler
Der Polizei ist am letzem Montag ein bundesweiter Schlag gegen Internet-Hehler gelungen. Die Verdächtigen hatten offenbar Diebesgut im großen Stil über das Online-Auktionshaus eBay verkauft. Betroffen seien Bürger, die gestohlene Geräte gekauft hätten. Sie seien Zeugen. Außerdem müssten sie die gestohlene Ware zurückgeben.
Tja, und wie es so ist, stand am Montag morgen 6:00 Uhr auch bei mir die Kripo vor der Tür. Ich sollte als Zeuge aussagen, da Ich vor einigen Monaten bei eBay einen iPod nano gekauft hätte und dieser nun sofort beschlagnahmt werden muss! Ich also im Halbschlaf alles zusammen gesucht und dann ab zur Aussage, iPod abgegeben und Strafanzeige gestellt. Mal sehen was noch kommt
Bundesweit wurden wohl mehr als 150 Durchsuchungen vorgenommen. Gehandelt wurden offensichtlich mit Handys, Laptops, Navigationsgeräte, Flachbildschirme und halt auch iPod’s.
Leitfaden zum Thema Recht und Haftungsfragen bei Weblogs
Wer im Internet seinen eigenen Weblog betreibt, Artikel publiziert und seinen Besuchern die Möglichkeit einräumt diese Artikel zu kommentieren, muss ggf. mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Besonders die Haftungsfragen spielen eine Rolle.
Der Leitfaden “Haftungsfragen bei Weblogs” des BVDW (Bundesverband Digitale Wirtschaft) geht dem Thema Recht und Haftungsfragen nach. So werden dort folgende Punkte betrachtet:
- Weblogs als neues Kommunikationsphänomen
- Erscheinungsformen des Corporate Blog
- Risiken von Blogs
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Übertragbarkeit auf Weblogs
- Praktische Auswirkungen
- und “Neuer Regelungsrahmen: Das neue TMG”
Der Leitfaden Haftungsfragen bei Weblogs ist stark fokussiert auf Corporate Weblogs und beschäftigt sich damit inwieweit sich die für Foren schon festgestellten Regeln auch auf Blogs übertragen lassen. Aber auch für private Betreiber von Weblogs ist dieser Leitfaden sehr interessant und man sollte mal einen Blick riskieren. (Via: Recht für Blogger)
Thema “Forenhaftung” – Der Heise Verlag hat Klage wegen Nutzeräußerungen im Forum abgewehrt
Auf heise online ist zu lesen, das mit Urteil vom 27. Juni 2007 vom Landgericht Düsseldorf eine Klage der “Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft” gegen den Heise Zeitschriften Verlag wegen Nutzeräußerungen in einem Forum abgewiesen wurde.
Nach Ansicht der Richter aus Düsseldorf hat die Initiative keinen Anspruch auf Unterlassung der Äußerungen. Es könne dahinstehen, ob diese selbst überhaupt rechtswidrig seien. Eine Haftung scheide bereits dadurch aus, dass der Verlag nicht als Störer zu qualifizieren sei. Die Störerhaftung setze die Verletzung von Prüfungspflichten voraus. Dabei sei zu beachten, dass einem Diensteanbieter keine allgemeinen Überwachungs- und Forschungspflichten dahingehend obliegen, ob rechtswidrige Inhalte überhaupt vorhanden seien.
Dieses Urteil vom LG Düsseldorf (Az. 12 O 343/06) bestätigt nun einmal mehr die jüngste Rechtssprechung von anderen Gerichten (LG Berlin, OLG Düsseldorf, OLG München).
Man sieht also etwas Licht am Horizont aufkommen – Gut so! Hier geht es zum Artikel auf heise-online
Haftung für Forenbeiträge – Forenhaftung Revolutions
Ihr betreibt ein Forum? Dann sollte man dies vielleicht in Zukunft in Deutschland nicht mehr machen. Am besten betreibt man sein Forum zukünftig in einem anderem Land wo die Gesetze nicht so undurchdringlich sind.
Siehe dazu den Beitrag Forenhaftung Revolutions – LG Hamburg zu Störern und eigenen Inhalten. Der Law-Blog schreibt dort:
Ein durchaus bemerkenswertes Urteil zur Frage der Haftung für Foren hat uns das einschlägig bekannte Landgericht Hamburg beschert, wie der Kollege Dr. Bahr berichtet. So, wie die Entscheidung wohl gelesen werden muss, dürfte sie – so die denn Bestand hat – dem Thema Forenhaftung ganz neuen Auftrieb geben.
…
Die Entscheidung wörtlich genommen wäre man hier wieder einmal an dem Punkt, das Internet doch besser abzuschalten.
Da wir das Internet aber nicht so einfach abschalten können, wird Deutschland es mit seiner Rechtssprechung vielleicht irgendwann schaffen
Impressum – was muss man angeben?
Seit dem 01.03.2007 wurde die Impressumspflicht für Webseiten neu geregelt.
Der Neunte Rundfunkänderungsstaatsvertrag und das Telemediengesetz traten am 01.03.2007 in Kraft. Gleichzeitig traten das Teledienstegesetz und das Teledienstedatenschutzgesetz außer Kraft. Die gesamten Gesetzestexte kannst du hier und dort nachlesen.
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Bekommt man als Blog-Betreiber nun eine Rechtssicherheit? Ich denke nein, schon gar nicht wenn man Werbebanner oder Goggle Adsense auf seinen Seiten geschaltet hat. Heise zeigt in seinem Artikel die drei Varianten der Impressumspflicht auf.
Rein private Website: Völlige Anonymität möglich, aber die Voraussetzungen für ein ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienendes Angebot werden fast nie vorliegen.
Geschäftsmäßige Website: Nach § 5 TMG ist u. a. die Angabe von Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse erforderlich.
Nicht geschäftsmäßige, aber auch nicht rein private Website: Nach § 55 Abs. 1 RStV ist die Angabe von Name und Anschrift erforderlich.
Um keine bösen Überaschungen zu erleben oder sogar einen Brief von Abmahnanwälte zu bekommen, sollte nun jeder seine Webseite einmal darauf prüfen, ob es nicht notwendig ist sein Impressum zu überarbeiten!
Abmahngebühren – Mehr Schutz des geistigen Eigentums
Da hab ich doch letztens nicht schlecht gestaunt als ich im ZDF Heute-Journal einen Bericht zum Gesetzesentwurf Mehr Schutz des geistigen Eigentums gesehen habe. Unter anderem ging es in den Beitrag um die aktuelle Situation der auswuchernden Abmahngebühren gerade für private Webseiten, wo für wirklich lächerliche kleine Bilder 1000 Euro und mehr an Kosten enstehen könnten. Und das dieses Problem inzwischen auch von der Bundesregierung erkannt und eben mit dem Gesetzesentwurf zu “Mehr Schutz des geistigen Eigentums” verbessert werden soll.
Recht – Neues Telemediengesetz (TMG) ab 2007 auch für Blogs relevant
Fragen zu Rechte und Pflichten musste ich mir in den 2-3 Monaten meines Blogger “Lebens” schon mehrfach stellen. Kaum habe ich mich daran gewöhnt muss ich nun wieder lesen, das sich voraussichtlich ab 2007 schon wieder einiges ändern wird.
An Stelle der beiden alten Gesetze werden nun das Telemeidengesetz (TMG) und der Staatsvertrag über Rundfunk und Telemedien (RStV) treten. Die Entwürfe für die zwei neuen Gesetze liegen bereits vor. Heise berichtet bereits in Journalistisch anmutende Nachrichtenblogs über dieses Thema.
Jörg von einfach persoenlich beleuchtet dieses Thema in seinem Beitrag zu Fragwürdiger Ritterschlag für alle Blogs, Podcasts & Videoblogs? Er beschreibt die Fakten zum neuen Internet-Recht, die das Gesetzt dann für viele Blogger, Podcaster und Videoblogger mit sich bringen.