Beiträge zum Stichwort ‘impressum’
Impressum – was muss man angeben?
Seit dem 01.03.2007 wurde die Impressumspflicht für Webseiten neu geregelt.
Der Neunte Rundfunkänderungsstaatsvertrag und das Telemediengesetz traten am 01.03.2007 in Kraft. Gleichzeitig traten das Teledienstegesetz und das Teledienstedatenschutzgesetz außer Kraft. Die gesamten Gesetzestexte kannst du hier und dort nachlesen.
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Bekommt man als Blog-Betreiber nun eine Rechtssicherheit? Ich denke nein, schon gar nicht wenn man Werbebanner oder Goggle Adsense auf seinen Seiten geschaltet hat. Heise zeigt in seinem Artikel die drei Varianten der Impressumspflicht auf.
Rein private Website: Völlige Anonymität möglich, aber die Voraussetzungen für ein ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienendes Angebot werden fast nie vorliegen.
Geschäftsmäßige Website: Nach § 5 TMG ist u. a. die Angabe von Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse erforderlich.
Nicht geschäftsmäßige, aber auch nicht rein private Website: Nach § 55 Abs. 1 RStV ist die Angabe von Name und Anschrift erforderlich.
Um keine bösen Überaschungen zu erleben oder sogar einen Brief von Abmahnanwälte zu bekommen, sollte nun jeder seine Webseite einmal darauf prüfen, ob es nicht notwendig ist sein Impressum zu überarbeiten!
Impressum muss nicht auf der Startseite stehen
Impressum – Wer kennt nicht das leidige Thema. Nun gibt es wenigstens ein Urteil (vom 20. Juli 2006, Az. I ZR 228/03) des BGH, das sagt: Impressum muss nicht auf der Startseite stehen. Dar Bundesgerichtshof (BGH) hat nun entschieden: Das Impressum muss nicht schon auf der Startseite einer Internetpräsenz stehen, es muss aber eindeutig gekennzeichnet sein.
Der Augs.blog schreibt noch etwas mehr zum Thema Impressum mit weiterführenden Informationen. Ich habe hier noch einmal einen Auszug von der Seite sicherheit-online.net herangeholt, der sagt was die Mindestanforderungen für eine Impressumseite sind:
Mindestangaben in Ihrem Impressum
Folgende Angaben müssen auf Ihrer Webseite, Ihrem Blog oder Ihrem Forum laut Gesetz “leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar” mindestens vorhanden sein:
- Name: Es muss der komplette Name vorhanden sein, der Vorname darf nicht abgekürzt werden.
- Firmen und Vereine: Sofern die Seite von einer Firma oder einem Verein betrieben wird, muss der vollständige Firmen- oder Vereinsname genannt sein, dazu der Name eines Vertretungsberechtigten.
- Anschrift: Vorhanden sein müssen Straße, Postleitzahl und Ort. Eine Postfachadresse ist nicht erlaubt.
- Informationen zur schnellen Kontaktaufnahme: Dies umfasst Telefonnummer, ggf. eine Faxnummer, sowie auf jeden Fall eine Mailadresse.
- Register und Registernummer: Dies betrifft Anbieter, die etwa im Handelsregister, im Vereinsregister oder in einer Genossenschaft eingetragen sind.
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer . Sofern vorhanden, muss auch diese Nummer angegeben werden. Dies betrifft in der Regel Firmen, die mit dem Ausland Geschäfte machen. Ihre “normale” Steuernummer müssen Sie nicht angeben, sollten es aus Gründen des Datenschutzes auch nicht tun.
- Redaktionell Verantwortliche: Wenn Ihre Webseite oder Ihr Blog redaktionelle Inhalte anbietet, etwa selbst verfasste Nachrichten und Artikel, muss auch dafür explizit ein Verantwortlicher genannt werden.
Ich bin ja der Ansicht, das es die Pflichtangaben für private Webseiten einfach überflüssig ist.