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Bundestag billigt Internetsperren gegen Webseiten mit Inhalten von Kinderpornographie

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Der Bundestag hat das umstrittene Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten beschlossen (18. Juni 2009). In letzter Minute war der Entwurf noch einmal entschärft worden. Gegner wollen den Kampf gegen die umstrittenen Sperren nun vor Gericht weiterführen.

Mit dem Gesetzt soll gegen Webseiten mit Inhalten von Kinderpornographie vorgegangen werden. Internetnutzer sollen in Deutschland künftig ein Stoppschild sehen, wenn sie eine gesperrte Seite anklicken. Strafrechtlich bleibt dies aber folgenlos. Die Liste der gesperrten Seiten wird vom Bundeskriminalamt geführt. Das BKA soll dann die Sperrliste den Providern übermitteln. Das Gesetz wird zunächst auf drei Jahre befristet.

Ob dieses Gesetz am Ende etwas bewirkt und ob die Sperren nicht leicht zu umgehen sind, das wird sich dann später zeigen.

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Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am Freitag, 19. Juni 2009 unter der Kategorie: Alltägliches. Hat Dir dieser Beitrag gefallen? Dann abonniere doch neue Beiträge per RSS Feed oder E-Mail, so wirst Du bequem über Neuigkeiten auf meinem Blog informiert.

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