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Thema “Forenhaftung” – Der Heise Verlag hat Klage wegen Nutzeräußerungen im Forum abgewehrt

Auf heise online ist zu lesen, das mit Urteil vom 27. Juni 2007 vom Landgericht Düsseldorf eine Klage der “Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft” gegen den Heise Zeitschriften Verlag wegen Nutzeräußerungen in einem Forum abgewiesen wurde.

Nach Ansicht der Richter aus Düsseldorf hat die Initiative keinen Anspruch auf Unterlassung der Äußerungen. Es könne dahinstehen, ob diese selbst überhaupt rechtswidrig seien. Eine Haftung scheide bereits dadurch aus, dass der Verlag nicht als Störer zu qualifizieren sei. Die Störerhaftung setze die Verletzung von Prüfungspflichten voraus. Dabei sei zu beachten, dass einem Diensteanbieter keine allgemeinen Überwachungs- und Forschungspflichten dahingehend obliegen, ob rechtswidrige Inhalte überhaupt vorhanden seien.

Dieses Urteil vom LG Düsseldorf (Az. 12 O 343/06) bestätigt nun einmal mehr die jüngste Rechtssprechung von anderen Gerichten (LG Berlin, OLG Düsseldorf, OLG München).

Man sieht also etwas Licht am Horizont aufkommen – Gut so! Hier geht es zum Artikel auf heise-online

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Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am Mittwoch, 4. Juli 2007 unter der Kategorie: Journal. Hat Dir dieser Beitrag gefallen? Dann abonniere doch neue Beiträge per RSS Feed oder E-Mail, so wirst Du bequem über Neuigkeiten auf meinem Blog informiert.

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