Tipps & Tricks, Alltagsthemen und Webentwicklung

Impressum – was muss man angeben?

Seit dem 01.03.2007 wurde die Impressumspflicht für Webseiten neu geregelt.
Der Neunte Rundfunkänderungsstaatsvertrag und das Telemediengesetz traten am 01.03.2007 in Kraft. Gleichzeitig traten das Teledienstegesetz und das Teledienstedatenschutzgesetz außer Kraft. Die gesamten Gesetzestexte kannst du hier und dort nachlesen.


Bekommt man als Blog-Betreiber nun eine Rechtssicherheit? Ich denke nein, schon gar nicht wenn man Werbebanner oder Goggle Adsense auf seinen Seiten geschaltet hat. Heise zeigt in seinem Artikel die drei Varianten der Impressumspflicht auf.

Rein private Website: Völlige Anonymität möglich, aber die Voraussetzungen für ein ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienendes Angebot werden fast nie vorliegen.

Geschäftsmäßige Website: Nach § 5 TMG ist u. a. die Angabe von Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse erforderlich.

Nicht geschäftsmäßige, aber auch nicht rein private Website: Nach § 55 Abs. 1 RStV ist die Angabe von Name und Anschrift erforderlich.

Um keine bösen Überaschungen zu erleben oder sogar einen Brief von Abmahnanwälte zu bekommen, sollte nun jeder seine Webseite einmal darauf prüfen, ob es nicht notwendig ist sein Impressum zu überarbeiten!

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Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am Samstag, 17. März 2007 unter der Kategorie: Journal. Hat Dir dieser Beitrag gefallen? Dann abonniere doch neue Beiträge per RSS Feed oder E-Mail, so wirst Du bequem über Neuigkeiten auf meinem Blog informiert.

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2 Kommentare (Hinterlasse einen Kommentar »)

  1. bosch

    Na ja, ist doch eigentlich kein Problem, das Impressum anzugeben. Zumal wenn man eine eigene Domain registriert hat, kann doch jeder mit zwei bis drei Klicks herausfinden, wer deren Inhaber ist.

  2. Horst Scheuer

    Ich habe schon lange ein Impressum. Ich hoffe mal dass die Angaben genügen.

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