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GEZ-Gebühren für PC’s

Nun haben wir auch schon das Jahr 2007. In dem Artikel GEZ Gebühren ab 2007 hatte ich schon einmal über das Thema GEZ-Gebühren geschrieben.

Seit dem 1. Januar müssen nun alle Besitzer eines Computers mit Netzanschluss oder eines anderen neuartigen Rundfunkgerätes (GEZ Gebührenlexikon Abs. 20) auch dafür eine Gebühr an die GEZ zahlen.

… Es wurde unter anderem eine Nachfolgeregelung für das bis zum 31. Dezember 2006 befristete PC-Moratorium geschaffen. Nach § 11 Abs. 2 RGebStV entfällt für Internet-PCs ab 1. Januar 2007 die befristete Freistellung von der Rundfunkgebührenpflicht. Dies zeigt, dass der Gesetzgeber keine neue Rundfunkgebührenpflicht für Internet-PCs eingeführt hat. Denn auch vor dem 1. Januar 2007 waren Internet-PCs nach dem Gesetz Rundfunkgeräte. …

Die monatliche Gebührenhöhe

Die monatliche Gebührenhöhe beträgt 5,52 € und betrifft diejenigen, die bisher keine Rundfunkgeräte angemeldet hatten. Es gilt also: Wer schon mindestens ein Radio angemeldet hat, muss für den privaten Computer nichts mehr zahlen. Wer noch kein Radio und auch keinen Fernseher hat, muss für den PC künftig 5,52 € monatlich zahlen.

Mehr Informationen erhaltet ihr auf der Website der GEZ.

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Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am Dienstag, 9. Januar 2007 unter der Kategorie: Journal. Hat Dir dieser Beitrag gefallen? Dann abonniere doch neue Beiträge per RSS Feed oder E-Mail, so wirst Du bequem über Neuigkeiten auf meinem Blog informiert.

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