Abmahngebühren – Mehr Schutz des geistigen Eigentums
Da hab ich doch letztens nicht schlecht gestaunt als ich im ZDF Heute-Journal einen Bericht zum Gesetzesentwurf Mehr Schutz des geistigen Eigentums gesehen habe. Unter anderem ging es in den Beitrag um die aktuelle Situation der auswuchernden Abmahngebühren gerade für private Webseiten, wo für wirklich lächerliche kleine Bilder 1000 Euro und mehr an Kosten enstehen könnten. Und das dieses Problem inzwischen auch von der Bundesregierung erkannt und eben mit dem Gesetzesentwurf zu “Mehr Schutz des geistigen Eigentums” verbessert werden soll.
Mit dem Gesetzesentwurf soll zum einen der Kampf gegen Produktpiraterie verbessert werden und zum anderen geht es in einem Absatz eben auch um die Problematik mit den überhöhten Abmahngebühren bei eben weniger erheblichen Rechtsverstößen. Diese sollen dann auf maximal 50 Euro begrenzt werden. Der offizielle Wortlaut aus der Pressemitteilung lautet.
50 Euro bei einfach gelagerten Fällen Das Gesetz verbessert auch die Situation von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Diese mussten zum Teil hohe Anwaltskosten zahlen für eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung. Eine Urheberrechtsverletzung liegt zum Beispiel vor, wenn ein Schüler in einer Internet-Tauschbörse ein einzelnes Musikstück zum Download anbietet. In einem solchen Fall kann künftig eine Kanzlei nur noch 50 Euro von dem Schüler verlangen. “Mit der Begrenzung des Kostenerstattungsanspruchs auf 50 Euro für die erste anwaltliche Abmahnung stellen wir sicher, dass bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen nicht über das Ziel hinausgeschossen wird. Wer keine geschäftlichen Interessen verfolgt, ist künftig vor überzogenen Abmahnkosten besser geschützt”, so Zypries.
Via: Hoffnung auf gedeckelte Abmahngebühren















